Eine rechtliche Betreuung - früher auch Vormundschaft genannt - kann bei Personen erforderlich sein, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr besorgen können.
Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung obliegt den Betreuungsgerichten. Die Betreuungsgerichte sind im Landkreis Rottweil beim Amtsgericht Rottweil und Amtsgericht Oberndorf angesiedelt.
Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen. Sie unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
Die Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuungsgerichte bei der Überprüfung der Notwendigkeit einer Betreuung und schlägt geeignete ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer vor.
Die Betreuungsvereine beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte.
Im Landkreis Rottweil gibt es zwei anerkannte Betreuungsvereine:
Der rechtliche Betreuer vertritt den Betreuten in seinem Aufgabenbereich. Das Wohl des Betroffenen steht hierbei im Vordergrund.
Innerhalb seines Aufgabenbereiches, der durch das Betreuungsgericht bestimmt wird, sorgt der Betreuer dafür, dass dem Betroffene ein Leben nach seinen Wünschen und Wertvorstellungen ermöglicht wird und sein Selbstbestimmungsrecht beachtet wird.dass Krankheit oder Behinderung des Betreuten beseitigt, verbessert, ihre Verschlimmerung verhütet oder ihre Folgen gemildert werden.