Berufs- und Vereinsbetreuer

Berufsbetreuer

Berufsbetreuer führen selbständig oder als Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins im Angestelltenverhältnis rechtliche Betreuungen entsprechend dem durch das Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereich.

Voraussetzung für das Führen von rechtlichen Betreuungen als Berufsbetreuer ist die Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde. Zuständige Stammbehörde ist diejenige Betreuungsbehörde, in deren Bereich sich Ihr Geschäftssitz befindet. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist Ihr Wohnsitz maßgeblich.

Auskünfte zum Registrierungsverfahren erhalten Sie unter T: 0741/244-259.

Wir suchen Sie!

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Rottweil sucht laufend geeignete Interessenten für die Tätigkeit des Berufsbetreuers. Wenn Sie sich also beruflich verändern möchten und sich vorstellen können, selbständig oder bei einem anerkannten Betreuungsverein zu arbeiten, bewerben Sie sich bei uns. Die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer erfordert ein hohes Maß an Sozialkompetenz und Eigenverantwortung, Kenntnisse im Sozial- und Betreuungsrecht, aber auch beispielsweise auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge sind von Vorteil. Fehlende Sachkunde kann in zertifizierten Sachkundelehrgängen erworben werden.

Juristen mit 2. Staatsexamen und Personen mit Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit benötigen keinen zusätzlichen Sachkundenachweis.

Bei Interesse würden wir Sie gerne kennenlernen. Hierzu bitten wir um Zusendung von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse et cetera).