Hilfs- und Pflegebedürftigen steht eine Reihe an Hilfsmitteln zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und so den Verbleib im häuslichen Umfeld gewährleisten können. Zu den Hilfsmitteln zählen beispielsweise Rollatoren, Badewannenlifter und Toilettenstuhl.
Die meisten Hilfsmittel können Sie sich von Ihrem Hausarzt verschreiben lassen, so dass lediglich eine Zuzahlung von maximal 10,00 Euro pro Hilfsmittel zu entrichten ist. Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, sind die Hilfsmittel sogar kostenlos. Zuzahlungen zu Hilfsmitteln, Arzneimitteln, Krankengymnastik, Krankenhausaufenthalten und so weiter sind nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
In der Regel sind dies 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch kranken Menschen sogar nur 1 %. Ist diese Belastungsgrenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Hilfsmittelkataloge erhalten Sie bei allen Sanitätshäusern und Orthopädiegeschäften.