Begutachtungsrichtlinien

Der Grad der Selbständigkeit wird in sechs pflegerelevanten Modulen untersucht. In den einzelnen Modulen werden Punkte vergeben, die nach der Wertigkeit des jeweiligen Moduls gewichtet werden:

  • Modul 1: 10 %
  • Modul 2: 15 %
  • Modul 3: 15 %
  • Modul 4: 40 %
  • Modul 5: 20 %
  • Modul 6: 15 %

Modul 1: Mobilität, zum Beispiel: Aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, zum Beispiel: örtliche und zeitliche Orientierung, Alltagshandlungen ausführen und steuern, Erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen, sich an Gesprächen beteiligen

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,zum Beispiel: nächtliche Unruhe, Ängste und Aggressionen, motorische Verhaltensauffälligkeiten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen (Achtung: Es zählt nur Modul 2 oder Modul 3, der höhere Wert ist hierbei ausschlaggebend.)

Modul 4: Selbstversorgung, zum Beispiel: sich selbständig waschen und ankleiden, Essen und Trinken, Toilettengang durchführen

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, zum Beispiel: Medikation, Blutzuckermessung- und deutung, Umgang mit Hilfsmitteln, Arztbesuche selbständig wahrnehmen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, zum Beispiel: eigenständige Gestaltung des Tagesablaufs, Interaktionen mit anderen Menschen, Sichbeschäftigen