Für viele Menschen mit Unterstützungsbedarf gewinnen neue Wohnformen, in denen sie selbstbestimmt und mit Unterstützung wohnen können, immer mehr an Bedeutung.
Je nach Wohnform ist die Betreuung stundenweise oder auch rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt. Weitere individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch Pflegekräfte oder ambulante Dienste erbracht.
Der Bewohner schließt einen Mietvertrag für sein Zimmer ab. Dazu kommen die Kosten für Betreuung, Nahrungsmittel, allgemeine Nebenkosten und Pflegeleistungen.
Im Kreis Rottweil gibt es inzwischen auch einige dieser Wohngemeinschaften. Es ist möglich, Zuschüsse von der Pflegekasse und dem Sozialamt zu erhalten. Dies ist im Einzelfall vorher zu prüfen.
Bewohner einer selbstorganisierten Wohngruppe mit Pflegegrad erhalten eine monatliche Pauschale von 214,00 Euro zur Finanzierung einer Pflegekraft, außerdem einen Zuschuss von bis zu 2.500,00 Euro zur Gründung einer Wohngemeinschaft.