Die Altenhilfefachberatung ist Ansprechpartnerin für alle Fragen der Altenhilfe im Landkreis Rottweil und erfüllt folgende Aufgaben:
- Anerkennungsbehörde für Unterstützungsangebote nach der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO),
- enge Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern für Seniorenfragen in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis Rottweil,
- kontinuierlicher Austausch mit teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen, mit betreuten Wohnanlagen und anderen Organisationen für ältere Menschen,
- Vernetzung mit dem Kreisseniorenrat des Landkreises Rottweil durch die Leitung der Geschäftsstelle des Kreisseniorenrates.