Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegeld Pflegesachleistung Tagespflege Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1 0 0 0 131 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro 796 Euro 721 Euro 805 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 1.497 Euro 1.357 Euro 1.319 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 1.859 Euro 1.685 Euro 1.855 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 2.299 Euro 2.085 Euro 2.096 Euro

In Pflegegrad 1 werden monatlich 131,00 Euro zur Verfügung gestellt. Diese können entweder als Entlastungsbetrag, als Pflegesachleistung, für die Tagespflege oder für die vollstationäre Pflege eingesetzt werden.

Ambulante Pflege:

Die Leistungen für ambulante Pflege können als Pflegegeld, als Pflegesachleistung oder als Kombination aus beiden in Anspruch genommen werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Pflegegeld:

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen für die Bezahlung einer selbst beschafften Pflegeperson. In der Regel sind dies Angehörige, Nachbarn oder Bekannte.

Pflegesachleistung:

Mit den Pflegesachleistungen können sich pflegebedürftige Menschen einen ambulanten Pflegedienst organisieren, der die notwendige Pflege durchführt. Dieser rechnet dann meist direkt mit der Pflegekasse ab.

Entlastungsbetrag:

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 Euro/Monat. Diese Leistungen können nur von anerkannten Dienstleistern mit der Pflegekasse abgerechnet werden. In der Regel muss man in Vorleistung treten und die Rechnung dann bei der Pflegekasse einreichen. Der Betrag kann angespart und auch ins nächste Kalenderjahr (bis 30.06. d. J.) übertragen werden.

Tagespflege:

Die Leistungen der Tagespflege können in vollem Umfang entsprechend des Pflegegrades in Anspruch genommen werden und werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet.

Kurzzeitpflege:

Für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse die Kosten bis maximal 1.854,00 Euro jährlich übernommen. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Ergänzend kann hier der Anspruch auf Verhinderungspflege (1.685,00 Euro) übertragen werden und der Leistungszeitraum um bis zu weiteren vier Wochen verlängert werden. Der Eigenanteil einer Kurzzeitpflege im Pflegeheim beträgt im Schnitt 45 bis 50 Euro pro Tag. Der Eigenanteil kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Verhinderungspflege:

Für die Verhinderungspflege übernimmt die Kasse Leistungen bis maximal 1.685,00 Euro jährlich. Verhinderungspflege kann auch stunden- oder tageweise in der Häuslichkeit erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden (insgesamt bis zu 3.539 Euro jährlich).

Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege:

Seit dem 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst. Dazu müssen ein Antrag sowie ein Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Vollstationäre Pflege:

Wird ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig, spricht man von vollstationärer Pflege. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Jedes Pflegeheim erhebt einen individuellen einrichtungsbezogenen Eigenanteil. Dieser ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Mit zunehmender Verweildauer im Pflegeheim verringert sich der monatliche Eigenanteil.