Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegeld Pflegesachleistung Tagespflege Vollstationäre Pflege
Pflegestufe 1 0 (125 Euro) (125 Euro) (125 Euro)
Pflegestufe 2 316 Euro 724 Euro 689 Euro 770 Euro
Pflegestufe 3 545 Euro 1363 Euro 1298 Euro 1262 Euro
Pflegestufe 4 728 Euro 1693 Euro 1612 Euro 1775 Euro
Pflegestufe 5 901 Euro 2095 Euro 1995 Euro 2005 Euro

In Pflegegrad 1 werden monatlich 125,00 Euro zur Verfügung gestellt. Diese können entweder als Entlastungsbetrag, als Pflegesachleistung, für die Tagespflege oder für die vollstationäre Pflege eingesetzt werden.

Ambulante Pflege:

Die Leistungen für ambulante Pflege können als Pflegegeld, als Pflegesachleistung oder als Kombination aus beiden in Anspruch genommen werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Pflegegeld:

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen für die Bezahlung einer selbst beschafften Pflegeperson. In der Regel sind dies Angehörige, Nachbarn oder Bekannte.

Pflegesachleistung:

Mit den Pflegesachleistungen können sich pflegebedürftige Menschen einen ambulanten Pflegedienst organisieren, der die notwendige Pflege durchführt. Dieser rechnet dann meist direkt mit der Pflegekasse ab.

Entlastungsbetrag:

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro/Monat. Diese Leistungen können nur von anerkannten Dienstleistern mit der Pflegekasse abgerechnet werden. In der Regel muss man in Vorleistung treten und die Rechnung dann bei der Pflegekasse einreichen. Der Betrag kann angespart und auch ins nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Tagespflege:

Die Leistungen der Tagespflege können in vollem Umfang entsprechend des Pflegegrades in Anspruch genommen werden und werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet.

Kurzzeitpflege:

Für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse die Kosten bis maximal 1.774,00 Euro jährlich übernommen. Die Kurzzeitpflege kann bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Ergänzend kann hier der Anspruch auf Verhinderungspflege (1.612,00 Euro) übertragen werden und der Leistungszeitraum um bis zu weiteren vier Wochen verlängert werden. Der Eigenanteil einer Kurzzeitpflege im Pflegeheim beträgt im Schnitt 35 bis 40 Euro pro Tag. Der Eigenanteil kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Verhinderungspflege:

Für die Verhinderungspflege übernimmt die Kasse Leistungen bis maximal 1.612,00 Euro jährlich. Darüber hinaus können noch weitere 50 % der Leistung der Kurzzeitpflege, das heißt bis zu 806,00 Euro jährlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Verhinderungspflege kann auch stunden- oder tageweise in der Häuslichkeit erfolgen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden mit bis zu 4.000,00 Euro bezuschusst. Dazu müssen ein Antrag sowie ein Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Vollstationäre Pflege:

Wird ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig, spricht man von vollstationärer Pflege. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Jedes Pflegeheim erhebt einen individuellen einrichtungsbezogenen Eigenanteil. Dieser ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.