Vorsorge

Vorsorgevollmachten

Durch eine Vorsorgevollmacht soll eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber in gesunden Tagen für eine später eintretende Geschäftsunfähigkeit anderen Personen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt.

Betreuungsverfügungen

Durch eine Betreuungsverfügung wird bestimmt, wer im Falle eines Betreuungsverfahrens zum rechtlichen Betreuer bestellt werden soll.

Patientenverfügung

Im Rahmen der Patientenverfügung wird im Vorfeld festgelegt, welche Vorstellungen über die eigene medizinische Behandlung bestehen und was von den Ärzten im Falle einer Erkrankung oder Behandlung zu beachten ist.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Betreuungsbehörde

Betreuungsverein im Landkreis Rottweil e. V.

Pflegestützpunkt