Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, stellt sich oft die Frage, wie die erforderliche Hilfe und Pflege zu finanzieren ist.
Oft reicht die Rente nicht aus, um die Pflege bezahlen zu können. Pflegebedürftige Menschen erhalten aus diesem Grund finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung oder auch durch das Sozialamt in Form von Hilfe zur Pflege.
Auskunft und Beratung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt sowie den Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialamt.
Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Menschen, die als pflegebedürftig eingestuft sind. Dazu ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit und empfiehlt einen Pflegegrad.
Seit 2017 werden pflegebedürftige Menschen nach ihrer noch vorhandenen Selbständigkeit in einen der fünf Pflegegrade eingestuft und erhalten somit entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Bei der Feststellung des jeweiligen Pflegegrades wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden.
Ob eine Person pflegebedürftig ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbständigkeit, das heißt wie abhängig er von der Hilfe anderer Personen ist.