Anerkennung von Unterstützungsangeboten

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzung Sie eine Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag erhalten können:

  • Sie sind ein Helferkreis unter kirchlicher oder nichtkirchlicher Trägerschaft und möchten Nachbarschaftshilfe anbieten oder Sie sind bereits in diesem Bereich aktiv.
  • Als ambulanter Pflegedienst benötigen Sie für Ihre rein ehrenamtlich getragenen Angebote ebenfalls eine Anerkennung.

Bitte beachten Sie, dass Einzelpersonen keine Anerkennung erhalten können!

Ihr Angebot können Sie bei der Altenhilfefachberatung des Landkreises Rottweil anerkennen lassen, um somit Ihren Betreuten die Möglichkeit zu geben, deren Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse für das Unterstützungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Den entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier:

Die Prüfung des Antrags erfolgt nach den Bestimmungen der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO).

Zur Angebotstransparenz nach § 11 Abs. 2 UstA-VO finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Rottweil alle anerkannten Unterstützungsangebote im Landkreis Rottweil. Bitte Beachten Sie, dass nicht die Träger anerkannt sind, sondern deren dort genannten Angebote.

Weitere Informationen zur Alltagsunterstützung in der Pflege erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Altenhilfefachberatung