Haushalts- und Pflegehilfen aus Osteuropa
Wer eine osteuropäische Hilfskraft in Vollzeit beschäftigen möchte, muss mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat rechnen. Generell gilt das deutsche Arbeitsrecht, d. h. die tägliche Arbeitszeit darf durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden betragen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten Haushalts- und Pflegehilfen aus Osteuropa in Deutschland legal zu beschäftigen:Arbeitgebermodell
Der Pflegebedürftige schließt einen Arbeitsvertrag mit der Haushalts- und Pflegehilfe aus Osteuropa. Das heißt der Pflegebedürftige oder ein Mitglied seiner Familie treten als Arbeitgeber auf. Haushaltshilfen aus nicht EU-Ländern brauchen dafür eine Arbeitserlaubnis. Der Leistungsumfang (Hauswirtschaft, Pflege, Betreuung) wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Es gilt der jeweils gültige Mindestlohn, dieser liegt aktuell bie 9,35 Euro (Stand 01.01.2020), zusätzlich fallen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Beiträge zur Unfallversicherung an.Außerdem müssen Sie noch Folgendes beachten:
Meldung bei der Arbeitgeberstelle des Finanzamtes und Abführung der Steuern, Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit (Telefon: 0800 455 5520), Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse, Anmeldung am Wohnort, Beantragung der Identifikationsnummer beim Finanzamt, Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (www.ukbw.de unter "Information & Service" > Service > Haushaltshilfe anmelden" oder Telefon 0721 9321-0). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.arbeitsagentur.de. Dort finden Sie unter anderem eine Informationsbroschüre.
Haushalts- und Pflegehilfe über eine Vermittlungsagentur
Sie bekommen Ihre Haushalts- und Pflegehilfe über eine Vermittlungsagentur, an die Sie auch die monatlich anfallenden Kosten entrichten. Der Betreuungs- und Pflegeeinsatz wird von der Vermittlungsagentur koordiniert. Sie sorgt auch für Ersatz bei Krankheit oder Urlaub.Die Haushalts- und Pflegehilfe ist in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Eine A1- oder Entsendebescheinigung muss vorliegen. Diese weist nach, dass die Haushalts- und Pflegehilfe im Heimatland sozialversichert ist.
Generell gilt: Sie müssen der Haushalts- und Pflegehilfe eine Unterkunft stellen. Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 38,5 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen gemäß Bundesurlaubsgesetz. Für eine entsandte Hilfskraft kann man im Durchschnitt mit Kosten zwischen 2.300 und 3.000 Euro rechnen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (www.verbraucherzentrale-bawue.de).
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt des Landkreises Rottweil. Eine Haftung bezüglich der Legalität ist ausgeschlossen.
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